» Limited gründen von A bis Z
Vorteile einer Limited gegenüber einer GmbH
Für die Gründung einer Limited anstelle einer GmbH sprechen folgende Sachverhalte:
- Die Gründung und Erreichung der vollen Geschäftsfähigkeit einer Limited erfolgt innerhalb weniger Tage. Für die Gründung einer GmbH muss mehr Zeit eingeplant werden (manchmal bis zu einem halben Jahr).
- Der Eigenkapitalbedarf einer Limited liegt im Minimalfall bei nur einem Britischen Pfund. Für eine GmbH benötigt der Existenzgründer eine Einlage von mindestens fünfundzwanzigtausend Euro.
- Bei der Limited ist die Haftung ebenso wie bei der GmbH begrenzt. Das Privatvermögen ist im Normalfall von der Haftung ausgeschlossen.
- Kapitalerhöhungen sind in der Limited jederzeit möglich. Auch kann zu jedem Zeitpunkt ein weiterer Gesellschafter mit in die Limited einbezogen werden.
- Die Limited kann auch nach einer Insolvenz gegründet werden und ermöglicht so einen geschäftlichen Neustart.
- Das englische Gesellschaftsrecht ist firmenfreundlich. So muss z.B. bei Änderungen in der Satzung kein Notar herangezogen werden.
- Die Löschung einer Limited ist einfach gegen eine geringe Gebühr von etwa 10 Pfund möglich.
- Limiteds, die auch in England eine Betriebsstätte betreiben, kommen mit den dort erzielten Gewinnen in den Genuss von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen. – Die ersten 10.000 Pfund Gewinn sind steuerfrei und der danach greifende Steuersatz von maximal 26,97 Prozent ist im Vergleich mit Deutschland gering.
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